Neue dänische Gesetzgebung zu Ladestationen stellt Anforderungen an Gebäudeeigentümer

Die neuen Anforderungen zur Einrichtung von und Vorbereitung für Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind für viele Kunden von EnergiData von Bedeutung. Die Ladestationen sind nämlich zukünftig auf den meisten dänischen Parkplätzen gesetzlich vorgeschrieben.

Elektrofahrzeuge sind in immer höherem Maße Teil des Stadtbildes und werden oft als wichtiges Element des grünen Wandels bezeichnet. Zum Jahreswechsel trat ein neues Gesetz zur Einrichtung von und Vorbereitung für Ladestationen in Verbindung mit Gebäuden in Kraft. Die neuen Regeln haben großen Einfluss auf zukünftige Neu- und Umbauten mit Parkplätzen, und in MinEnergi 2.0 führt kein Weg an den Elektrofahrzeugen vorbei.

Fällt Ihr Gebäude unter das neue Gesetz?

Es hängt von drei Faktoren ab, ob Ihr Gebäude unter das neue Gesetz fällt:

  1. Zahl der Parkplätze, die zu Ihrem Gebäude gehören.
  2. Gebäudeart. Zum Beispiel Wohngebäude, Bürogebäude, Krankenhäuser, Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen.
  3. Ob es sich um einen größeren Umbau, neu errichtete oder bereits vorhandene Gebäude handelt.

Die neuen Anforderungen lauten folgendermaßen:

  • Bei neuen Wohngebäuden mit mindestens 10 Parkplätzen müssen alle Parkplätze für Ladestationen vorbereitet werden.
  • Bei größeren Umbauten bereits vorhandener Wohngebäude mit mindestens 10 Parkplätzen müssen alle Parkplätze für Ladestationen vorbereitet werden.
  • Bei neuen Gebäuden mit mindestens 10 Parkplätzen, die nicht Wohngebäude sind, muss mindestens 1 Ladestation installiert werden und mindestens jeder fünfte Parkplatz für eine Ladestation vorbereitet werden.
  • Bei größeren Umbauten bereits vorhandener Gebäude mit mindestens 10 Parkplätzen, die nicht Wohngebäude sind, muss mindestens 1 Ladestation installiert werden und mindestens jeder fünfte Parkplatz für eine Ladestation vorbereitet werden.
  • Bei bereits vorhandenen Gebäuden mit mindestens 20 Parkplätzen, die nicht Wohngebäude sind, muss eine Mindestzahl an Ladestationen (in der Praxis 1 Ladestation) installiert werden.

Die Vorschriften für größere Umbauten, neu gebaute und bereits vorhandene Gebäude gelten ab 10. März 2020. Die Ladestationen bei bereits vorhandenen Gebäuden müssen spätestens am 1. Januar 2025 installiert sein. Auf der Webseite des dänischen Parlaments können Sie mehr über die neuen Anforderungen und Definitionen lesen.

Möchten Sie mehr darüber wissen, wie man den Strom von Ihren Ladestationen messen kann? Dann rufen Sie uns unter +45 46 14 14 60 an!

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